Altgerät-Rückgabe (Elektrogesetz)
Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG)
Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten
Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören.
Sie müssen die Altgeräte an einer Erfassungsstelle abgeben.
Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen.
Da wir im Sinne des Elektrogesetzes nicht verpflichtet sind Ihre Altgeräte zurückzunehmen können Sie diese kostenlos bei Ihrer kommunalen Sammelstelle abgeben.